marktforschungsanbieter.deDas größte Dienstleisterportal der Marktforschungsbranche

Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Veröffentlichung von Einträgen in Jahrbuch und marktforschungsanbieter.de

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen des BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. (nachfolgend "BVM" genannt) mit seinen Kunden für Einträge im Jahrbuch sowie auf marktforschungsanbieter.de. Die Geschäftsbedingungen finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen Anwendung.
  2. Die Rechte und Pflichten des Kunden sowie des BVM ergeben sich in nachfolgender Reihenfolge zunächst aus dem Buchungsauftrag des Kunden und der Annahme der Buchung durch den BVM, der Preisliste, den Leistungsbeschreibungen sowie diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von sich widersprechender Regelungen sind die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung maßgebend.
  3. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Der Vertrag kommt durch einen Buchungsauftrag des Kunden und die Annahme des BVM zustande. Der Buchungsauftrag des Kunden kann schriftlich, online oder per Fax erteilt werden. Die Annahme durch den BVM erfolgt durch die Freischaltung der Daten in seinem Online-System und erfolgt nur unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung sowie der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Der BVM kann die Annahme des Buchungsauftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.
  5. Sobald der BVM dem Kunden die Leistung durch Freischaltung der Eintragungsdaten im Online-System des BVM bereitstellt, hat der Kunde diese unverzüglich, jedoch spätestens bis zum Buchungsschluss auf ihre Vertragsmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel dem BVM anzuzeigen bzw. andernfalls eine Freigabe zu erteilen. Für die Prüfung und Freigabe der Eintragungsdaten in das Jahrbuch wird für den Kunden zusätzlich eine Datei im PDF-Format zur Verfügung gestellt, die den ungefähren Satz des gedruckten Jahrbucheintrages wiedergibt. Aufgrund des weitergehenden Produktionsprozesses können sich geringfügige Abweichungen im Satz ergeben, die jedoch keinen Mangel der Leistung begründen. Erteilt der Kunde nach Änderungen innerhalb der ihm gesetzten Frist keine ausdrückliche Freigabe für Druck und Online, wird der Eintrag in der vom BVM erstellten Fassung veröffentlicht. Der Abdruck von Logos erfolgt auf Basis der vom Kunden gelieferten Bilddaten, die den Spezifikationen (CMYK, 300dpi) entsprechen müssen. Werden nicht geeignete Bilddaten geliefert, ist der BVM berechtigt, eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro zu erheben. Für Abweichungen aufgrund von ungeeigneten Bilddaten übernimmt der BVM keine Haftung.
  6. Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Der Kunde hat den BVM von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach dieser Ziffer oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden, etwa der Verletzung der Rechte Dritter, gegen den BVM erhoben werden. Dieses gilt insbesondere auch für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
  7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsansprüche des Kunden gegenüber dem BVM bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  8. Der Vertrag über die Buchung eines Jahrbucheintrages endet automatisch mit dem Erscheinen des Jahrbuches. Der Vertrag über einen Eintrag auf marktforschungsanbieter.de endet automatisch mit Ablauf von einem Jahr seit Vertragsschluss. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund, der den BVM zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  9. Einträge von Hochschulinstituten, die zwar Marktforschung betreiben, aber in der Regel für Forschungszwecke und nicht privatwirtschaftlich arbeiten, können im Jahrbuch und auf marktforschungsanbieter.de nicht berücksichtigt werden.
  10. Der BVM ist berechtigt, das Erscheinen des Eintrags im Jahrbuch und auf marktforschungsanbieter.de von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge aus anderen BVM-Verträgen abhängig zu machen.
  11. Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Änderung dieser Schriftformabrede. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin Gerichtsstand. Es wird deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde gelegt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt entsprechend für Vertragslücken.

Stand: November 2013