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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Veröffentlichung von Einträgen im BVM FreelancerPool

  1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Rechtsbeziehungen des BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. (nachfolgend "BVM" genannt) mit seinen Kunden für Einträge im BVM FreelancerPool. Die Geschäftsbedingungen finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Nebenleistungen Anwendung.
  2. Die Rechte und Pflichten des Kunden sowie des BVM ergeben sich in nachfolgender Reihenfolge zunächst aus dem Buchungsauftrag des Kunden und der Annahme der Buchung durch den BVM, der Preisliste, den Leistungsbeschreibungen sowie diesen Geschäftsbedingungen. Im Falle von sich widersprechender Regelungen sind die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung maßgebend.
  3. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
  4. Die Buchung eines Eintrags im BVM FreelancerPool ist ausschließlich freiberuflichen Anbietern von Marktforschungsdienstleistungen wie beispielsweise selbständigen Marktforschern, Interviewern, Übersetzern/Dolmetschern vorbehalten. Instituten, Feldorganisationen, Studios, Beraterfirmen und anderen Dienstleistern steht für Einträge das BVM-Dienstleisterportal marktforschungsanbieter.de mit dem Jahrbuch zur Verfügung.
  5. Der Vertrag kommt durch einen Buchungsauftrag des Kunden und die Annahme des BVM zustande. Der Buchungsauftrag des Kunden kann schriftlich, online oder per Fax erteilt werden. Die Annahme durch den BVM erfolgt durch die Freischaltung der Daten in seinem Online-System und erfolgt nur unter Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung sowie der Preisliste in der jeweils gültigen Fassung. Der BVM kann die Annahme des Buchungsauftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern.
  6. Sobald der BVM dem Kunden die Leistung durch Freischaltung der Eintragungsdaten im Online-System des BVM bereitstellt, hat der Kunde diese unverzüglich auf ihre Vertragsmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel dem BVM anzuzeigen bzw. andernfalls eine Freigabe zu erteilen.
  7. Der Kunde darf die ihm erbrachten Leistungen nur in dem vertraglich vereinbarten Umfang und nur nach Maßgabe der jeweils gesetzlichen Bestimmungen nutzen. Der Kunde hat den BVM von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die wegen der Verletzung der Pflichten nach dieser Ziffer oder aufgrund sonstiger rechtswidriger Handlungen des Kunden, etwa der Verletzung der Rechte Dritter, gegen den BVM erhoben werden. Dieses gilt insbesondere auch für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
  8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsansprüche des Kunden gegenüber dem BVM bestehen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen, soweit diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  9. Der Vertrag über einen Eintrag im BVM FreelancerPool endet automatisch mit Ablauf von einem Jahr seit Vertragsschluss. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund, der den BVM zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
  10. Der BVM ist berechtigt, die Veröffentlichung eines Eintrags von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge aus anderen BVM-Verträgen abhängig zu machen.
  11. Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Änderung dieser Schriftformabrede. Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, ist Berlin Gerichtsstand. Es wird deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts zugrunde gelegt. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung wird dann durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt entsprechend für Vertragslücken.

Stand: Oktober 2018